Soforthilfe Corona: Kleinunternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können seit wenigen Tagen eine Soforthilfe beantragen. Doch die Regelungen sind je Bundesland verschieden. Für welche Unternehmen das möglich ist und wer nicht antragsberechtigt ist, zeigen wir Ihnen kompakt und übersichtlich in diesem Ratgeber.
Am Montag hat die Bundesregierung Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz handelt es sich um einen Zuschuss und nicht um einen Kredit. Er muss nicht zurückgezahlt werden.
Maßnahmen des Soforthilfeprogramms
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Corona-Hilfe: Gastronomie und andere Kleinstbetriebe
Die Bundesregierung hat das öffentliche Leben in den vergangen Tagen immer weiter heruntergefahren. Viele Betriebe mit Publikumsverkehr mussten in den vergangenen Tagen schließen und kämpfen nun um Ihre Existenz. Davon betroffen sind unzählige Restaurants und Hotels, aber auch Betriebe in denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. So mussten auch Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe ihre Türen schließen.
Besonders schwer trifft es die zahlreichen Kleinunternehmen, Mini-Firmen oder auch Freizeit- und Kultureinrichtungen. Viele haben ein Schild an Ihre Ladentür gehängt, auf dem ein Satz steht, den wir in den letzten Tagen leider nur zu häufig sehen mussten: “Geschlossen auf unbestimmte Zeit”.
Die Auswirkungen sind enorm und viele wissen nicht, wie es in einigen Wochen weiter geht, denn der lokale Einzelhandel verfügt meist nicht über finanzielle Rücklagen, um mehrere Wochen bzw. Monate ohne Umsatz überleben zu können.
Corona Hilfe in den einzelnen Bundesländern
Da die Einnahmen ausbleiben, könnte vielen Kleinunternehmern schon im April das Geld ausgehen. Der Staat will schnell unterstützen und macht Hoffnung. Mit der Corona-Soforthilfe können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Wer besonders stark betroffen ist und beispielsweise seinen Betrieb schließen musste, kann so trotzdem liquide bleiben und Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten begleichen.
Da die einzelnen Länder und Kommunen darüber entscheiden, wie die Soforthilfe umgesetzt wird und welche Anträge bewilligt werden, sind die Formalitäten und Antragsbedingungen hierzulande von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten herausgesucht und zeigen Ihnen, wer Soforthilfe beantragen kann und wie man dabei vorgehen muss.
Soforthilfe & Förderprogramme
für Unternehmen und Selbstständige
Bundesland | Antragsstellung/Infos |
---|---|
Baden-Württemberg | Informationen anzeigen |
Bayern | Soforthilfeproramm der Bayerischen Staatsregierung |
Berlin | Alle Informationen zum Programm |
Brandenburg | Informationen des WFBB zur Soforthilfe |
Bremen | Hilfe, Informationen und Ansprechpartner |
Hamburg | Informationen der Behörde |
Hessen | Informationen und Ansprechpartner |
Mecklenburg-Vorpommern | Informationen und Ansprechpartner |
Niedersachsen | Informationen des Wirtschaftsministeriums |
Nordrhein-Westfalen | Informationen, Ansprechpartner und Anträge |
Rheinland-Pfalz | Informationen zum Antrag |
Saarland | Informationen und Kontaktdaten |
Sachsen | Informationen für Unternehmen in Sachsen |
Sachsen-Anhalt | https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen |
Schleswig-Holstein | Fragen und Antworten |
Thüringen | Informationen der Aufbaubank |
Noch mehr Möglichkeiten zur Unterstützung finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundes. Wenn Sie auf der Suche nach finanzieller Unterstützung, dem passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung sind, sollten Sie diese Datenbank nutzen.
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